Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 28.07.2003 - 12 W 209/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 318 ZPO, § 321a ZPO
Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung: Abänderbarkeit auf Gegenvorstellung - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Abänderung von auf die sofortige Beschwerde ergangenen Beschlüssen; Sofortige Beschwerde bei Erhebung der Gegenvorstellung innerhalb der Frist; Beruhen der Entscheidung auf grobem prozessualen Unrecht
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 318; ZPO § 321a
Abänderung von auf die sofortige Beschwerde ergangenen Beschlüssen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Gegenvorstellung - Achtung: Notfrist von zwei Wochen gilt auch für Gegenvorstellung
Verfahrensgang
- AG Wetzlar - 16 O 126/02
- OLG Frankfurt, 28.07.2003 - 12 W 209/02
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2003 - 12 W 209/02
Die Gegenvorstellung kann daher nur dann zu einer Korrektur des Beschlusses führen, wenn sie innerhalb der Frist des § 321 a ZPO erhoben wird (Lipp, NJW 2002, 1700, 1701; tendenziell auch BGH NJW 2002, 1577). - BGH, 26.04.2001 - IX ZB 25/01
zu späte Gegenvorstellung - Eine "Gegenvorstellung zur Herbeiführung einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2003 - 12 W 209/02
Die Gegenvorstellung ist darüber hinaus zeitlich nicht unbegrenzt zulässig (BVerfG NJW 1995, 3248; BGH NJW 2001, 2262; BGH NJW 2002, 2577). - BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2003 - 12 W 209/02
Die Möglichkeit einer Eigenkorrektur durch das Gericht besteht nur in Ausnahmefällen, um zu verhindern, dass die Unanfechtbarkeit einer Entscheidung zu grobem prozessualem Unrecht führt, wie etwa in Fällen der Verletzung rechtlichen Gehörs (BVerfG NJW 1987, 1319 = BVerfGE 73, 322; BVerfG NJW-RR 2001, 860 mit Überblick über seine Rechtsprechung zur Zulassung der Gegenvorstellung; BGH NJW 1995, 2497; BGH NJW 2002, 754 m.w.Hinw.).
- BGH, 20.06.1995 - XI ZB 9/95
Anfechtung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Verletzung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2003 - 12 W 209/02
Die Möglichkeit einer Eigenkorrektur durch das Gericht besteht nur in Ausnahmefällen, um zu verhindern, dass die Unanfechtbarkeit einer Entscheidung zu grobem prozessualem Unrecht führt, wie etwa in Fällen der Verletzung rechtlichen Gehörs (BVerfG NJW 1987, 1319 = BVerfGE 73, 322; BVerfG NJW-RR 2001, 860 mit Überblick über seine Rechtsprechung zur Zulassung der Gegenvorstellung; BGH NJW 1995, 2497; BGH NJW 2002, 754 m.w.Hinw.). - BGH, 08.11.2001 - IX ZB 44/01
Rechtsmittel gegen Verhängung eines Ordnungsgeldes
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2003 - 12 W 209/02
Die Möglichkeit einer Eigenkorrektur durch das Gericht besteht nur in Ausnahmefällen, um zu verhindern, dass die Unanfechtbarkeit einer Entscheidung zu grobem prozessualem Unrecht führt, wie etwa in Fällen der Verletzung rechtlichen Gehörs (BVerfG NJW 1987, 1319 = BVerfGE 73, 322; BVerfG NJW-RR 2001, 860 mit Überblick über seine Rechtsprechung zur Zulassung der Gegenvorstellung; BGH NJW 1995, 2497; BGH NJW 2002, 754 m.w.Hinw.). - BVerfG, 09.11.2000 - 1 BvR 933/97
Zur Zulassung der weiteren Beschwerde in Notarkostensachen nach Gegenvorstellung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2003 - 12 W 209/02
Die Möglichkeit einer Eigenkorrektur durch das Gericht besteht nur in Ausnahmefällen, um zu verhindern, dass die Unanfechtbarkeit einer Entscheidung zu grobem prozessualem Unrecht führt, wie etwa in Fällen der Verletzung rechtlichen Gehörs (BVerfG NJW 1987, 1319 = BVerfGE 73, 322; BVerfG NJW-RR 2001, 860 mit Überblick über seine Rechtsprechung zur Zulassung der Gegenvorstellung; BGH NJW 1995, 2497; BGH NJW 2002, 754 m.w.Hinw.). - BVerfG, 24.07.1995 - 1 BvR 1822/94
Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei Gegenvorstellung gegen die …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2003 - 12 W 209/02
Die Gegenvorstellung ist darüber hinaus zeitlich nicht unbegrenzt zulässig (BVerfG NJW 1995, 3248; BGH NJW 2001, 2262; BGH NJW 2002, 2577). - OLG Naumburg, 16.04.2002 - 1 Ws 140/02
Voraussetzungen der Unterbringung; Entlassung aus der Strafhaft; Ablehnung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2003 - 12 W 209/02
Die Gegenvorstellung ist darüber hinaus zeitlich nicht unbegrenzt zulässig (BVerfG NJW 1995, 3248; BGH NJW 2001, 2262; BGH NJW 2002, 2577).
- OVG Hamburg, 23.01.2004 - 4 Bs 414/03
Zweiwochenfrist zur Erhebung von Gegenvorstellungen
Sie ist nach § 173 VwGO auf Gegenvorstellungen, die gegen unanfechtbare Entscheidungen der Verwaltungsgerichte erhoben werden und die ggf. zur Beseitigung erheblicher prozessualer Fehler im Zusammenhang mit Verfahrensgrundrechten führen können, entsprechend anzuwenden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.2.2003 - 1 BvR 131/03 - , juris, dort zur entsprechenden Anwendung im arbeitsgerichtlichen Verfahren; siehe auch BVerwG, 16.5.2002, NJW 2002 S. 2657; Beschl. v. 10.6.2003, NVwZ 2003 S. 1132, 1133; BFH, Beschl. v. 5.12.2002, NJW 2003 S. 919;… Beschl. v. 13.2.2003, BFH/NV 2003 S. 1063; v. 29.9.2003 - IV B 146/03 - , juris; OLG Frankfurt, Beschl. v. 28.7.2003 - 12 W 209/02 - , juris). - OLG Frankfurt, 14.10.2005 - 19 W 7/05
Kostenentscheidung bei einem Beschluss des Beschwerdegerichts im …
Diese ist in Anlehnung an § 321 a Abs. 2 S. 1 ZPO mit zwei Wochen ab Zugang der Entscheidung zu bemessen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.07.2003, 12 W 209/02, Juris; OLG Rostock, MDR 2002, 1393; BGH NJW-RR 2004, 574, 575).